Kontakt/EmailImpressum

Öffnungszeiten

Aufsicht
 

Wer das Bad eröffnet übernimmt die Aufsicht. Für die Übernahme der Aufsicht ist nicht mehr der Nachweis einer besonderen Qualifikation erforderlich. Daher kann jedes erwachsene vom Vorstand eingewiesene Vereinsmitglied die Aufsicht übernehmen.

Die Aufsicht muss dafür sorgen, dass nur Vereinsmitglieder das Schwimmbadgelände betreten, die Badeordnung eingehalten wird und in Notsituationen im Schwimmbecken helfen.

 
Öffnungszeiten
 
Das Bad kann jederzeit von einem volljährigen vom Vorstand eingewiesenen Vereinsmitglied geöffnet werden.
Schluessel