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Satzung

§ 1
Name, Sitz und Geschäftsjahr
 
(1) Der Verein führt den Namen: Schwimmverein Blau-Weiss Harpertshausen e.V. und hat seinen Sitz in Babenhausen-Harpertshausen. Er wurde am 07. Mai 1999 gegründet und soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Dieburg eingetragen werden.
(2) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 
§ 2
Zweck und Gemeinnützigkeit
 
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) Turnen, Sport und Spiel,
b) die sportliche Förderung von Kindern und Jugendlichen
c) die Übernahme des Betriebs des Kinderschwimmbads in Babenhausen-Harpertshausen.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mittel des Vereins.
(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
 
§ 3
Mitgliedschaft in den Verbänden
 
(1) Der Verein ist Mitglied im
a) Landessportbund Hessen e.V.
b) zuständigen Landesverband
c) zuständigen Spitzenverband des Deutschen Sportbundes.
 
§ 4
Farben und Auszeichnungen
 
(1) Die Farben des Vereins sind blau und weiss.
(2) Jedes Mitglied hat das Recht zum Erwerb und zum Tragen des Vereins-Abzeichens.
(3) Als Auszeichnungen werden besondere Vereinsehrennadeln verliehen
 
§ 5
Mitgliedschaft
 
(1) Der Verein führt als Mitglieder
a) ordentliche Mitglieder (ab dem 18. Lebensjahr)
b) Kinder (bis 14 Jahre)
c) Jugendliche (14-18 Jahre)
d) Ehrenmitglieder.
(2) Mitglied des Vereins kann jeder ohne Rücksicht auf Beruf, Rasse und Religion werden.
(3) Der Antrag um Aufnahme in den Verein hat schriftlich zu erfolgen. Minderjährige können nur mit schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter aufgenommen werden.
(4) Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
(5) Die Mitgliedschaft endet
a) durch Austritt, der nur schriftlich für den Schluß eines Kalenderjahres zulässig und spätestens 6 Wochen zuvor zu erklären ist;
b) durch Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis, wenn ein Mitglied 9 Monate mit der Entrichtung der Vereinsbeiträge in Verzug ist und trotz erfolgter schriftlicher Mahnung diese Rückstände nicht bezahlt oder sonstige finanzielle Verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht erfüllt hat;
c) durch Ausschluß bei vereinsschädigendem Verhalten, der durch den Vorstand zu beschließen ist. Dem Auszuschließenden ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Auschlußbeschluß ist dem Auszuschließenden schriftlich mit Begründung bekanntzugeben. Gegen den Auschlußbeschluß kann der Auszuschließende schriftlich die nächste Mitgliederversammlung anrufen, die endgültig entscheidet.
d) durch Tod des Mitglieds.
(6) Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlöschen alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein. Im Falle des Ausschlusses dürfen Auszeichnungen nicht weiter getragen werden.
(7) Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Art, Höhe und Fälligkeit legt die Mitgliederversammlung fest.
 
§ 6
Organe des Vereins
 
(1) Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand.
 
§ 7
Mitgliederversammlung
 
(1) Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen.
(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung soll in den drei ersten Monaten des Kalenderjahres stattfinden.
(3) Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung hat spätestens zwei Wochen vorher schriftlich unter Beifügung einer Tagesordnung zu erfolgen. Diese soll enthalten
a) Bericht des Vorstandes
b) Entlastung des Vorstandes
c) Neuwahl des Vorstandes
d) Wahl von zwei Kassenprüfern/Kassenprüferinnen
e) Veranstaltungskalender
f) Haushaltsvoranschlag
g) Anträge
h) Verschiedenes.
(4) Der/die Vorsitzende oder sein/ihr Vertreter leiten die Versammlung.
(5) Über die Versammlung hat der/die Schriftführer/in eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Leiter der Versammlung und vom/von der Schriftführer/in zu unterzeichnen ist.
(6) Die gefaßten Beschlüsse sind wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen.
(7) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt. Enthaltungen zählen nicht mit. Stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder, Jugendliche und Ehrenmitglieder.
(8) Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
(9) Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen.
(10) Außerordentliche Versammlungen finden statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder auf schriftlich begründeten Antrag von mindestens 20 % der Mitglieder.
(11) Außerordentlichen Versammlungen stehen die gleichen Befugnisse zu, wie den ordentlichen.
 
§ 8
Der Vorstand
 
(1) Der Vorstand besteht aus
(2)
a) dem/der 1. Vorsitzenden
b) dem/der 2. Vorsitzenden
c) dem/der Schatzmeister/in
d) dem/der Schriftführer/in
e) bis zu drei Beisitzern/Beisitzerinnen.
(3) Der Vorstand beschließt über die Verteilung einzelner Aufgaben.
(4) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind
a) der/die 1. Vorsitzende
b) der/die 2. Vorsitzende
c) der/die Schatzmeister/in
Hiervon sind jeweils zwei gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt.
(5) Die Wahl des Vorstandes erfolgt für 2 Jahre. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl eines anderen Vorstandes im Amt.
(6) Beim Ausscheiden von einzelnen Vorstandsmitgliedern kann sich der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch Vorstandsbeschluß aus der Reihe der Mitglieder ergänzen.
 
§ 9
Datenschutz
 
(1) Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen) in automatisierter Form. Hierbei handelt es sich um folgende Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern (Festnetz und Mobil) sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, und ggf. Name des gesetzlichen Vertreters.
(2) Die in 1. genannten Daten sind Pflichtdaten; eine Person kann nur Vereinsmitglied sein, wenn sie dem Verein diese Daten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung zur Verfügung stellt.
(3) Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die/der Schatzmeisterin/-meister; der Stellvertreter ist der 2. Vorsitzende. E-Mail: datenschutz@sv-harpertshausen.de
(4) Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden ausschließlich zur Erfüllung der in der Vereinssatzung genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet, insbesondere zur Mitgliederverwaltung, Förderung des Sports und zu Zwecken der öffentlichkeitsarbeit des Vereins. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 b) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO.
(5) Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden ausschließlich zur Erfüllung der in der Vereinssatzung genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet, insbesondere zur Mitgliederverwaltung, Förderung des Sports und zu Zwecken der öffentlichkeitsarbeit des Vereins. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 b) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO.
(6) Im Zusammenhang mit seinen satzungsgemäßen Veranstaltungen (z.B. Mitgliederversammlungen, Schwimmkurse, Vereinsfeste, Wettkämpfe) veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder auf seiner Homepage und übermittelt solche Daten und Fotos an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien. Die Veröffentlichung / übermittlung der Daten umfasst hierbei höchstens Name (soweit möglich in abgekürzter Form), Vereinszugehörigkeit, Funktion und Aufgabe im Verein sowie – falls erforderlich – die Altersklasse oder den Jahrgang.
(7) Im Zusammenhang mit Jubiläen, Ehrungen (z.B. wegen langjähriger Mitgliedschaft und Arbeit im Verein) sowie Geburtstagen seiner Mitglieder veröffentlicht / übermittelt der Verein Daten und Fotos nur mit Einwilligung des betroffenen Mitglieds. Berichte über Ehrungen nebst Fotos darf der Verein – unter Meldung von Name, aktuelle und frühere Funktionen im Verein, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer – auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermitteln. Im Hinblick auf Jubiläen, Ehrungen und Geburtstage kann das einzelne Mitglied jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung / übermittlung von Fotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen. Wird der Widerspruch bis 4 Wochen vor dem Ereignis ausgeübt, unterbleibt die Veröffentlichung / übermittlung. Bei späterem Widerspruch entfernt der Verein Daten und Fotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen / übermittlungen in diesem Bereich.
(8) Mitgliederlisten werden als Datei an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, soweit deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte, Teilnahmerechte) benötigt, wird ihm eine Datei der notwendigen Daten gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen Daten, sobald deren Zweck erfüllt ist, zurückgegeben, vernichtet oder gelöscht werden.
(9) Die Mitgliederdaten werden spätestens 1 Jahr nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, soweit sie für die Mitgliederverwaltung nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.
(10) Mitglieder haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 GS-DVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 GS-DVO), Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO). Diese Rechte können schriftlich oder per E-Mail bei den in (3) genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden.
(11) Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können diese mündlich, schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Der Verein ist beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Die Mitglieder können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail an die in (3) genannten Verantwortlichen gesandt werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
(12) Den Mitgliedern steht das Recht zur Beschwerde über die Datenverarbeitung des Vereins bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde ist im Bundesland Hessen der Hessische Datenschutzbeauftragte mit Sitz in Wiesbaden.
 
§ 10
Haftung/Haftungsausschluss
 
Die Haftung des Vereins für alle Handlungen oder Unterlassungen des Vorstands, einzelner Mitglieder des Vorstands sowie verfassungsgemäßig berufener Vertreter des Vorstands im Zusammenhang mit dem Betreiben des Schwimmbads ist gegenüber den Vereinsmitgliedern auf vorsätzlich und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.
Das gilt auch für die im Rahmen des Betreibens des Schwimmbades tätigen Personen des Vereins, soweit sie als Erfüllungsgehilfen des Vereins tätig werden. Der Verein betreibt das Schwimmbad ohne Bademeister und / oder Rettungsschwimmer. Folglich sind für die Vereinsmitglieder Haftungsansprüche wegen des Fehlens eines Rettungsschwimmers / Bademeisters ausgeschlossen. Jedes Vereinsmitglied erkennt an, dass die Benutzung des Schwimmbades auf eigene Gefahr erfolgt.
 
§ 11
Ordnungen
 
(1) Der Vorstand beschließt und verändert mit absoluter Mehrheit eine Geschäftsordnung des Vereins.
(2) Außerdem sind Turnier- und Sportordnungen, Wettkampfbestimmungen und Schiedsordnungen der zuständigen Sportverbände für die Mitglieder des Vereins verbindlich.
(3) Die unter (1) und (2) aufgeführten Ordnungen sind nicht Bestandteil dieser Satzung.
 
§ 12
Auflösungsbestimmungen
 
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den Landessportbund Hessen e. V. der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
 
 
Babenhausen-Harpertshausen, den 07. Mai 1999
geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 22. März 2019