Wer das Bad eröffnet übernimmt die
Aufsicht. Für die Übernahme der Aufsicht ist
nicht mehr der Nachweis einer besonderen
Qualifikation erforderlich. Daher kann jedes
erwachsene vom Vorstand eingewiesene Vereinsmitglied die Aufsicht
übernehmen.
Die Aufsicht muss dafür sorgen, dass nur
Vereinsmitglieder das Schwimmbadgelände
betreten, die Badeordnung eingehalten wird
und in Notsituationen im Schwimmbecken
helfen.
|
|
|