§ 2 Öffnungszeiten und Zutritt |
|
(1) |
Das Schwimmbad ist kein
öffentliches Bad. Das Betreten des
Schwimmbades ist nur Vereinsmitgliedern
gestattet. Als Nachweis für die
Mitgliedschaft ist die aktuelle, im Bad
ausliegende Mitgliederliste maßgebend |
|
(2) |
Das Entgelt für die Benutzung des Schwimmbades ist durch den Vereinsbeitrag abgegolten. |
|
(3) |
Der Zutritt ist nicht gestattet für:
- Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
- Personen, die Tiere mit sich führen
- Personen, die an einer übertragbaren Krankheit oder offenen Wunden oder Hautveränderungen
leiden, die sich ablösen und in das Wasser übergehen können
|
|
(4) |
Für Kinder unter 8 Jahren sowie Nichtschwimmer ist der Zutritt nur in Begleitung einer
erwachsenen Person gestattet. |
|
(5) |
Für Kinder über 8 Jahren ist der Zutritt zum Bad ohne Begleitung der oder des
Erziehungsberechtigten nur dann gestattet, wenn die schriftliche Einwilligung der oder des
Erziehungsberechtigten vorliegt und das Kind das Jugendschwimmabzeichen in Bronze besitzt. |
|
(6) |
Die Schwimmbadnutzung von anderen Gruppen bzw. Gemeinschaften, insbesondere bei Benutzung
des Schwimmbades außerhalb der Öffnungszeiten, muss vom Vorstand genehmigt werden.
Hierfür ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages zwischen dem Schwimmverein Blau-Weiss
Harpertshausen e.V. und der Nutzgruppe erforderlich. |
|
(7) |
Das Bad hat geöffnet, wenn
sich eine eingewiesene Aufsicht dazu bereit
erklärt |
|
(8) |
Der Vorstand des Schwimmvereins Blau-Weiss Harpertshausen kann die Öffnungszeiten
bei besonderen Anlässen und bei schlechter Witterung allgemein abändern und
beschränken. |
|
(9) |
Beginn und Ende der Schwimmbadsaison richtet sich nach den Witterungsverhältnissen. |
|